Diese AGB gelten für die Reinigungsdienstleistungen, welche die Umzug & Reinigungabc (im Folgenden „Auftragnehmer“) an Ihre Kunden erbringen.
1. Art und Umfang der Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt verschiedene Reinigungsdienstleistungen. Diese können einmalig oder regelmässig stattfinden. Die Art und der Umfang der jeweiligen Dienstleistungen sowie die Preisbestimmung werden mit dem Kunden vor dem Einsatz individuell abgesprochen. Auf Anfrage kann der Auftragnehmer eine schriftliche Offerte erstellen.
2. Beginn, Dauer, Kündigung
Die Parteien einigen sich im individuellen Vertrag auf den Einsatzort, den Beginn und die zeitliche Dauer des Einsatzes. Reinigungsverträge, welche auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, können nach 2 Monaten nach dem 1. Reinigungseinsatz beidseitig unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist gekündigt werden. Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Vertrag jederzeit auflösen.
3. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erfüllt seine Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht. Der Auftragnehmer setzt fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal ein. Der Auftragnehmer stellt das für die Reinigung erforderliche Material zur Verfügung.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer die notwendigen Informationen und Hilfeleistungen zu bieten, die jener für die Erfüllung des Einsatzes benötigt. Mit Informationen ist gemeint (nicht abschliessend): Angaben über speziell diffizile Gegenstände, spezielle örtliche Verhältnisse oder Materialien. Mit Hilfeleistungen ist gemeint (nicht abschliessend): Das Aufschliessen der zu reinigenden Räume, Gewährleistung der Sicherheit für das in den Räumen arbeitende Personal. Beanstandungen müssen unverzüglich am Abnahmetag vorgebracht werden. Werden keine Beanstandungen durch den Kunden im Rahmen der Abnahme vorgebracht, so gilt das Objekt als ordnungsgemäss gereinigt.
5. Rücktritt des Kunden
Bei Rücktritt des Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Reinigungs-einsatz sind 30 % des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen, Bemühungen und Umtriebe geschuldet.
Bei Rücktritt des Kunden innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Reinigungs¬einsatz sind 80 % des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen, Bemühungen und Umtriebe geschuldet.
6. Preisbestimmungen
Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. und inkl. einer 15-minütigen Pause für das Personal. Der Preis wird mit dem Kunden individuell vor Auftragserteilung vereinbart (nach Aufwand oder Pauschale). Der Auftragnehmer kann vorsehen, dass der zu bezahlende Betrag per Vorkasse durch den Kunden zu leisten ist. Ansonsten ist die Vergütung nach Abnahme der Leistungen am selben Tag geschuldet. Bei regelmässigen Einsätzen kann vereinbart werden, dass der Kunde am 1. Des Monats eine Rechnung erhält. Der Rechnungsbetrag ist sodann innert 10 Tagen zu begleichen. Der Auftragnehmer behält sich vor die Preise an den Konsumenten-Index sowie Infolge Erhöhung obligatorischer Abgaben, entsprechend anzupassen.
Gewährte Rabatte sind nicht kumulierbar.
7. Abnahmegarantie
Abnahmegarantie bedeutet, dass der Auftragnehmer eine Nachreinigung vornimmt, sofern der Vermieter die Reinigung beanstandet.
8. Haftung
Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche für Personen- und Sachschäden bis zum Betrag von 3‘000‘000 haftet. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, welche von dieser Versicherung nicht gedeckt sind. Die Haftung für indirekte bzw. Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden welche durch Feuer, Unfälle, Kriege, Streiks, höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt.
10. Abänderungsklausel
Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung des vorliegenden Vertrages sind nur in Schriftform und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet rechtsgültig. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel.
11. Rechtswahl
Dieser Vertrag untersteht dem Schweizer Recht.
12. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz des Unternehmens der Umzug & Reinigungab